BVT Ertragswertfonds Nr. 2: Abschluss nach erfolgreichem Exit

Die BVT Ertragswertfonds Nr. 2 GmbH & Co. KG („Ertragswertfonds Nr. 2“) hat mit dem Verkauf ihres letzten Immobilienobjekts im Jahr 2025 einen wichtigen Meilenstein erreicht: Der Fonds wird nach dem Verkauf sämtlicher Portfolio-Immobilien in die Liquidationsphase überführt, mit einem voraussichtlich deutlich über der ursprünglichen Prognose liegenden Ergebnis.

Bereits im Frühjahr 2025 war das Büro- und Wohnensemble in der Kölner Altstadt, bestehend aus Gewerbe- und Penthouse-Einheiten, erfolgreich veräußert worden. Zum Jahresende folgte schließlich der Verkauf des letzten Objekts im Fonds – des zentral gelegenen Einkaufszentrums in Jüchen (Kölner Straße 26a, 28a–e). Auf dem rund 14.482 m² großen Grundstück bietet das Nahversorgungszentrum mit seinen 5.358 m² Mietfläche neben einem perfekt auf den Bedarf der Region ausgerichteten Einzelhandel (REWE, ALDI, KiK) rund 180 Parkplätze und eine durchgängig 100-prozentige Vermietungsquote – ein starkes Signal für die Attraktivität des Standorts und das Fondsmanagement.

Wichtige Anlegerinformationen

Dies ist eine Marketing-Anzeige. Bei einer Anlage in geschlossene inländische Publikums-AIF oder geschlossene inländische Spezial-AIF oder reserved alternative investment funds („RAIF“) nach Luxemburger Recht für professionelle und semiprofessionelle Anleger geht der Anleger eine langfristige Bindung ein, die mit Risiken verbunden ist. Insbesondere sind eine Verschlechterung des Marktumfeldes und der Mietraten im Markt sowie eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Gegebenheiten möglich. Die Beteiligungen weisen aufgrund der vorgesehenen Zusammensetzung des jeweiligen Investmentvermögens und der Abhängigkeit von der Marktentwicklung sowie den bei der Verwaltung verwendeten Techniken eine erhöhte Volatilität auf. Das bedeutet, dass der Wert der Anteile auch innerhalb kurzer Zeiträume erheblichen Schwankungen nach oben und nach unten unterworfen sein kann. Es können projektentwicklungstypische Risiken, insbesondere das Risiko eines nicht prognosegemäßen Bauverlaufs bzw. Verkaufs auftreten. Der Anleger stellt der Investmentgesellschaft Eigenkapital zur Verfügung, das durch Verluste aufgezehrt werden kann. Die Beteiligung ist nur eingeschränkt handelbar. Es besteht das Risiko, dass der Anleger seinen Anteil nicht veräußern oder keinen ihrem Wert angemessenen Preis erzielen kann. Sofern es sich um eine Investition in US-Dollar handelt, kann die Rendite infolge von Währungsschwankungen steigen oder fallen. Der Anleger sollte daher bei seiner Anlageentscheidung alle in Betracht kommenden Risiken einbeziehen. Eine Darstellung der wesentlichen Risiken enthalten die Verkaufsunterlagen. Für inländische Spezial- AIF sind die Informationen gemäß § 307 Absatz 1 und 2 KAGB sowie das Basisinformationsblatt in der jeweils aktuellen Fassung sowie der letzte Jahresbericht von Ihrem Anlageberater oder von der derigo GmbH & Co. KG, Rosenheimer Straße 141 h, 81671 München, erhältlich. Für inländische Publikums-AIF sind der Verkaufsprospekt sowie das Basisinformationsblatt in der jeweils aktuellen Fassung sowie der letzte veröffentlichte Jahresbericht – jeweils in deutscher Sprache und kostenlos – in Papierform von Ihrem Anlageberater oder von der derigo GmbH & Co. KG, Rosenheimer Straße 141 h, 81671 München, erhältlich oder unter www.derigo.de abrufbar. Eine Zusammenfassung der Anlegerrechte ist in deutscher Sprache unter www.derigo.de/Anlegerrechte verfügbar. Für RAIF nach Luxemburger Recht sind der Verkaufsprospekt sowie das PRIIPs KID in der jeweils aktuellen Fassung sowie der letzte Jahresbericht von der BVT Beratungs-, Verwaltungs- und Treuhandgesellschaft für internationale Vermögensanlagen mbH, Tölzer Straße 2, 82031 Grünwald erhältlich.

Wir wollen die für Sie wichtigsten Informationen und Services bestmöglich bereitstellen. Um uns dies zu ermöglichen, benötigen wir Ihr Einverständnis, dass wir mit Hilfe des Web-Analyse-Tool »Matomo« eine anonymisiert Auswertung Ihres Besuchs zu statistischen Zwecken erstellen und auswerten dürfen. Sie können Ihr Einverständnis jedenfalls auf der Datenschutz-Seite ändern, anderenfalls gilt es für zwölf Monate.